Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid

Mit dem Einspruch kann der Adressat eines Steuerbescheides seine Einwendungen hiergegen vorbringen. Es ist der statthafte Rechtsbehelf und grundsätzlich unabdingbare Voraussetzung für eine Klage vor dem Finanzgericht. Mit dem Einspruch soll dem Finanzamt Gelegenheit gegeben werden, den Steuerfall noch einmal in rechtlicher wie tatsächlicher Hinsicht zu überdenken. Auch können dabei neue Tatsachen vorgebracht werden. mehr…[PDF]