Mit dem Einspruch kann der Adressat eines Steuerbescheides
seine Einwendungen hiergegen vorbringen. Es ist der statthafte Rechtsbehelf und
grundsätzlich unabdingbare Voraussetzung für eine Klage vor dem Finanzgericht. Mit
dem Einspruch soll dem Finanzamt Gelegenheit gegeben werden, den Steuerfall noch
einmal in rechtlicher wie tatsächlicher Hinsicht zu überdenken. Auch können dabei
neue Tatsachen vorgebracht werden.
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