Das Finanzgericht ist ein besonderes Fachgericht.
Die Richterinnen und Richter befinden über Klagen von Bürgern, die meinen, zu
Unrecht von Finanzämtern oder von Zollbehörden „zur Kasse gebeten" worden zu
sein. Bürger können sich also vor den Finanzgerichten gegen Maßnahmen der
Finanzbehörden zur Wehr setzen, die in Steuer- und in Zollsachen ergehen. Die
Bestrafung von Steuersündern gehört daher nicht zu den Aufgaben der
Finanzgerichte. Das Finanzgericht ist auch kein „verlängerter Arm" der
Finanzverwaltung. Es ist – wie jedes anderes Gericht auch – unabhängig und nur
dem Gesetz unterworfen.
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