Der Prozess vor dem Finanzgericht

Das Finanzgericht ist ein besonderes Fachgericht. Die Richterinnen und Richter befinden über Klagen von Bürgern, die meinen, zu Unrecht von Finanzämtern oder von Zollbehörden „zur Kasse gebeten" worden zu sein. Bürger können sich also vor den Finanzgerichten gegen Maßnahmen der Finanzbehörden zur Wehr setzen, die in Steuer- und in Zollsachen ergehen. Die Bestrafung von Steuersündern gehört daher nicht zu den Aufgaben der Finanzgerichte. Das Finanzgericht ist auch kein „verlängerter Arm" der Finanzverwaltung. Es ist – wie jedes anderes Gericht auch – unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. mehr…[PDF]