Mit Steuerberatung wird gemeinhin die Erledigung von  Finanzbuchhaltungen, die  Erstellung von Jahresabschlüssen und das Fertigen von Steuererklärungen verbunden.  Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um Hilfeleistungen in steuerlichen Angelegenheiten, die schon begrifflich keine Beratung darstellen. Die vorgenannten Tätigkeiten stellen erst die Grundlage dar, auf der steuerliche Beratung erfolgen kann und gegebenenfalls auch muss. Eine solche Beratung kann betriebswirtschaftlicher Natur sein oder sich auf Aspekte des Steuerrechts sowie der damit jeweils zusammenhängenden Rechtsgebiete (z. B. Handels– und Gesellschaftsrecht, Gewerberecht, Kreditwesenrecht, Grundstücksrecht, Erbrecht) beziehen. Unsere Anwalts- & Steuerkanzlei ist auf die Beratung im Steuerrecht spezialisiert und wird auch nur auf diesem Gebiet tätig.

 

Die Vertretung vor den Finanzbehörden und den Finanzgerichten

 

Geläufig ist bei der steuerrechtlichen Beratung die steuerliche Gestaltungsberatung. Steuerrechtliche Beratung findet aber auch im Nachhinein statt, wenn nämlich das Finanzamt den Erklärungen des Steuerpflichtigen nicht folgt oder ihn sonst in Anspruch nimmt.  Dann sind die Position des Finanzamtes und die Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfen des in Anspruch genommenen Steuerpflichtigen zu prüfen. 

 

Ergibt die Prüfung, dass eine Aussicht auf Erfolg dafür besteht, dass der Steuerpflichtige mit seiner Position durchdringt, so ist diese Rechtsposition gegenüber dem Finanzamt durchzusetzen. Dies geschieht z. B. im Wege des Einspruchs oder im gerichtlichen Verfahren.

 

Die Begleitung bei Steuerprüfungen

 

Wir begleiten Sie bei Steuerprüfungen (z. B. Außenprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung) Betriebsprüfungen und diese mit Ihnen vor, z. B. durch Prüfung Ihrer Buchführung und Steuerunterlagen sowie der Implementierung von Dokumentationssystemen (vor allem über Verrechnungspreise). Ebenso haben wir Expertise bei der Prüfung des Zolls als Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

 

Die Beratung und Vertretung in Steuerstrafsachen


Steuerrechtliche Expertise ist auch gerade dann gefragt, wenn der Steuerpflichtige mit dem
Steuerstrafrecht, z. B. bei Ermittlungen der Steuerfahndung wegen Steuerhinterziehung, konfrontiert ist. Im Mittelpunkt der Angelegenheit steht dann zwar die Frage nach der zutreffenden Steuer, jedoch gehen damit verfahrensrechtliche Fragen einher. Nicht zuletzt sind Kenntnisse des Strafrechts und Strafprozessrechts notwendig zu beachten. Ein steuerlicher Berater mit kaufmännischer Ausbildung mag, da er regelmäßig einen anderen Beratungsschwerpunkt hat, hierbei an seine Grenzen stoßen. Es ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes angezeigt. Zur Vermeidung von Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Steuerberater und anwaltlichem Vertreter erscheint die Beauftragung von einem im Steuerrecht fachkundigen Anwalt ratsam, der die umfassende Beratung und Vertretung in der Angelegenheit aus einer Hand bieten kann.

 

In solchen Fällen stehen wir Ihnen als Berater und Verteidiger zur Seite. Wir beraten und vertreten Sie gegenüber Finanzämtern, Staatsanwaltschaften und Gerichten in allen Fällen, die einen Bezug zum Steuerrecht und dessen Nebengebieten haben. Auch beraten und unterstützen wir Sie umfassend, bevor es zu einem Tätigwerden der Steuer– und Strafermittlungsbehörden kommt, bei einer strafbefreienden Selbstanzeige.

 

Das internationale Steuerrecht


Da grenzüberschreitende Sachverhalte heutzutage nicht allein großen Unternehmen vorbehalten sind, betrachten wir auch die Aspekte des internationalen Steuerrechts. Dies betrifft sowohl Gestaltungen ihrer persönlichen Lebenssituation und die Repatriierung von Auslandsvermögen als auch Ihre geschäftlichen Aktivitäten im Ausland.

 

Zu den Fragen des internationalen Steuerrechts gehört auch die Frage, inwiefern, inländische Finanzbehörden Auskünfte im Wege der Amtshilfe oder der Rechtshilfe von ausländischen Behörden erlangen. Dieser Aspekt kann bei der Beratung  im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige von erheblicher Bedeutung sein.


Die sonstigen Abgaben (Gebühren, Beiträge)


Der Tätigkeit der Steuerberater sind qua Gesetz die von den Kommunen und Gemeinden erhobenen Gebühren und Beiträge (z. B. Erschließungsbeiträge) sowie Steuern entzogen, da es sich um eine verwaltungsrechtliche Abgabenangelegenheit handelt. Um sich hiergegen zur Wehr zu setzen ist die Konsultation eines Rechtsanwalts mit Kenntnissen im Abgaben– und im Verfahrensrecht angezeigt.

 

Mit Steuersachen zusammenhängende Verwaltungsverfahren


Ebenfalls dem Tätigkeitsbereich der Steuerberater qua Gesetz entzogen sind Verwaltungsverfahren, die mit steuerlichen Angelegenheiten rechtlich oder tatsächlich zusammenhängen. So ist die Erfüllung steuerlicher Pflichten für eine Vielzahl verwaltungsrechtlicher Genehmigungen (z. B. Gewerberecht, Berufszulassung, Beamtenrecht, Jagdschein) von Bedeutung. Maßgeblich für die Beurteilung sind somit steuerliche Fragen. Daher bieten wir Ihnen in solchen Fällen unsere Expertise im Steuerrecht sowie im Verfahrensrecht an.