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Mit Steuerberatung wird gemeinhin die Erledigung von Finanzbuchhaltungen, die Erstellung von Jahresabschlüssen und das Fertigen von Steuererklärungen verbunden. Allerdings
handelt es sich hierbei lediglich um Hilfeleistungen in steuerlichen
Angelegenheiten, die schon begrifflich keine Beratung darstellen. Die
vorgenannten Tätigkeiten stellen erst die Grundlage dar, auf der
steuerliche Beratung erfolgen kann und gegebenenfalls auch muss. Eine
solche Beratung kann betriebswirtschaftlicher Natur sein oder sich auf
Aspekte des Steuerrechts sowie der damit jeweils zusammenhängenden Rechtsgebiete (z. B. Handels– und Gesellschaftsrecht, Gewerberecht, Kreditwesenrecht, Grundstücksrecht, Erbrecht) beziehen. Unsere Anwalts- & Steuerkanzlei ist auf die Beratung im Steuerrecht spezialisiert und wird auch nur auf diesem Gebiet tätig. Die Vertretung vor den Finanzbehörden und den Finanzgerichten Geläufig ist bei der steuerrechtlichen Beratung die steuerliche Gestaltungsberatung. Steuerrechtliche Beratung findet aber auch im Nachhinein statt, wenn nämlich das Finanzamt den Erklärungen des Steuerpflichtigen nicht folgt oder ihn sonst in Anspruch nimmt. Dann sind die Position des Finanzamtes und die Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfen des in Anspruch genommenen Steuerpflichtigen zu prüfen. Ergibt
die Prüfung, dass eine Aussicht auf Erfolg dafür besteht, dass der
Steuerpflichtige mit seiner Position durchdringt, so ist diese
Rechtsposition gegenüber dem Finanzamt durchzusetzen. Dies geschieht z. B. im Wege des Einspruchs oder im gerichtlichen Verfahren. Die Begleitung bei Steuerprüfungen Wir begleiten Sie bei Steuerprüfungen (z. B. Außenprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung) Betriebsprüfungen
und diese mit Ihnen vor, z. B. durch Prüfung Ihrer Buchführung und
Steuerunterlagen sowie der Implementierung von Dokumentationssystemen
(vor allem über Verrechnungspreise). Ebenso haben wir Expertise bei der
Prüfung des Zolls als Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Beratung und Vertretung in Steuerstrafsachen
In
solchen Fällen stehen wir Ihnen als Berater und Verteidiger zur Seite.
Wir beraten und vertreten Sie gegenüber Finanzämtern,
Staatsanwaltschaften und Gerichten in allen Fällen, die einen Bezug zum
Steuerrecht und dessen Nebengebieten haben. Auch beraten und
unterstützen wir Sie umfassend, bevor es zu einem Tätigwerden der
Steuer– und Strafermittlungsbehörden kommt, bei einer strafbefreienden Selbstanzeige. Das internationale Steuerrecht
Zu
den Fragen des internationalen Steuerrechts gehört auch die Frage,
inwiefern, inländische Finanzbehörden Auskünfte im Wege der Amtshilfe
oder der Rechtshilfe von ausländischen Behörden erlangen. Dieser Aspekt
kann bei der Beratung im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige von erheblicher Bedeutung sein.
Mit Steuersachen zusammenhängende Verwaltungsverfahren
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