Unsere Gestaltungsberatung ist auf die Generierung bestmöglicher Lösungen für Fragestellungen mit wirtschaftlichem Gehalt gerichtet. Wir schneidern das optimale Rechtskleid für noch gestaltbare wirtschaftliche Sachverhalte. Zivilrechtliches Vertrags-Know-how und Steueroptimierung liegen bei uns in einer Hand. Wir beraten hinsichtlich Ziel, Weg und Umsetzung. Dies umschließt die Erstellung notwendiger Verträge in "notarfertiger" Form.
Gestaltungsberatung erfolgt des Weiteren im Rahmen der Erstellung steuer- und bilanzrechtlicher Begutachtungen - auch als "second opinion" - sowie der präventiven steuerstrafrechtlichen Beratung nebst Erstellung von Selbstanzeigen und Steuererklärungsberichtigungen im Vorfeld steuerlicher Außenprüfungen oder aus anderem Anlass.