Steuerstrafrecht

Wenn Sie sich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung wehren müssen, steht Ihnen die Steuerkanzlei Obenhaus mit umfassender juristischer und steuerlicher Expertise zur Seite.

Die erfolgreiche Steuerstrafverteidigung findet nur selten im Gerichtssaal statt, sondern meistens „hinter den Kulissen" im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Die Leistungsqualität im Steuerstrafverfahren wird oftmals bestimmt durch das Erkennen und Nutzen der Wechselwirkungen zwischen Strafrecht, Strafprozeßrecht und Steuerrecht sowie durch die vorausschauende und sorgfältige Abstimmung des Strafverfahrens mit dem steuerlichen Festsetzungsverfahren. Fachwissen sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht ist hierfür unerlässlich und zwingend.