Steuerhinterziehung wird mit Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe bestraft. Der Strafrahmen ist abhängig vom konkret begangenen Delikt. Bei der Strafzumessung wird immer auf den konkreten Einzelfall abgestellt.
Auch bei Steuerdelikten ist es wie so oft im Leben: Nicht die eigentliche Strafe schmerzt am meisten. Vielmehr sind andere Konsequenzen oft viel unangenehmer:
Eine Verurteilung wegen einer Steuerstraftat kann dazu führen, dass eine Gewebeerlaubnis entzogen wird und damit die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel steht. Auch werden Jadgerlaubnisse regelmäßig entzogen.
Besonders Beamte müssen sich hüten, da dort bereits Verdachtmomente dem Dienstherrn gemeldet werden und zu Disziplinarmaßnahmen führen können.
Diese Aspekte sind in eine Verteidigung miteinzubeziehen. Auch sind dies gute Gründe, bereits im Vorfeld über eine Selbstanzeige nachzudenken.